Der Landessynodalrat (LSR) ist die ständige Vertretung der Landessynode und wird von deren Mitgliedern alle drei Jahre gewählt. In Baden-Württemberg besteht der Landessynodalrat aus fünf Mitgliedern: zwei Geistlichen und drei Laien. Der oder die Vorsitzende wird direkt von der Landessynode gewählt, der oder die stellvertretende Vorsitzende dagegen wird bei der konstituierenden Sitzung des Landessynodalrats von dessen Mitgliedern gewählt. Eine der Hauptaufgaben des baden-württembergischen Landessynodalrats ist die Prüfung der von den Gemeinden alljährlich einzureichenden Geschäftsberichte und Haushaltspläne. Daneben unterstützt er durch Schulungsangebote und Beratung in finanziellen und baulichen Fragen die Gemeinden.
Vorsitzender des Landessynodalrats der Alt-Katholischen Kirche in Baden-Württemberg ist Dekan Bernd Panizzi aus Heidelberg.
Weitere Mitglieder sind:
- Dekan Joachim Sohn aus Furtwangen
- Rudolf Klefenz aus Baden-Baden
- Beate Wächter aus Freiburg und
- Peter Baumgärtner aus Karlsruhe
Für die Amtsperiode 2018-2021 ist vorgesehen, die laut Ordnung für die Landessynode zu wählenden Ersatzpersonen alljährlich zu zwei Sitzungen einzuladen, um ihnen die Arbeit des Gremiums nahezubringen und sie zu einer eventuellen Kandidatur für den LSR auf der Synode 2021 zu motivieren.
Als Ersatzpersonen sind gewählt:
- Pfarrerin Sabine Clasani aus Mannheim
- Detlev Jens aus Konstanz und
- Dela Schwäble aus Karlsruhe
Alle genannten Personen wurden auf der 34. Landessynode der Alt-Katholischen Kirche in Baden-Württemberg am 17.03.2018 in Freiburg gewählt.
Siehe auch Ordnung für die Landessynode der Alt-Katholischen Kirche in Baden-Württemberg (2009), in: Kirchliche Ordnungen und Satzungen, S. 103-108.