ABC des Gemeindelebens

Sakrament der Heilung und Stärkung

Das Sakrament der Heilung und Stärkung greift das heilende Tun Jesu auf: „Blinde sehen wieder und Lahme gehen; Aussätzige werden rein und Taube hören; Tote stehen auf und den Armen wird das Evangelium verkündet” (Mt 11,5). Sprechende Zeichen dafür sind Gebet, Handauflegung und die Salbung mit Öl (Jak 5,14f). Durch sie sollen wir aufgerichtet, getröstet und von Angst und innerer Unruhe befreit werden. Im Jakobusbrief wird darüber hinaus auch die Vergebung der Sünden zugesagt (Jak 5,15); sie verbindet sich mit der Erfahrung, dass viele, die von einem schweren Schicksalsschlag getroffen werden und sich wie zu Boden geworfen fühlen, an Gottes Zuwendung gezweifelt oder sich gar enttäuscht von ihm abgewendet haben. Der Wunsch, das Sakrament der Heilung und Stärkung zu empfangen, drückt in diesem Fall ein neues Gottvertrauen aus. Alle, die der Heilung und Stärkung bedürfen, sei es, weil sie sich schwach fühlen oder das Alter sie schwächt, weil sie krank sind oder einen Schicksalsschlag zu verarbeiten haben, weil sie verunsichert oder verzweifelt sind, sind hier angesprochen.

Mehr zum Thema: Joachim Vobbe, Brot aus dem Steintal. Bischofsbriefe – Gedanken zum alt-katholischen Sakramentenverständnis, darin: Nicht heillos krank. Betrachtungen zum Sakrament der Krankensalbung.

Veröffentlicht am 2. September 2014| Kommentare deaktiviert für Sakrament der Heilung und Stärkung | Autor: ak

Schuljahrseröffnung

Die Schuljahrseröffnung ist für uns auch die Eröffnung einer neuen Arbeitssaison. Religionsschülerinnen und -schüler gestalten den Sonntagsgottesdienst mit, in dessen Rahmen die Schulneulinge einen besonderen Segen empfangen. Beim anschließenden gemütlichen Beisammensein vereinbaren die Eltern der Kinder, die in die dritte Klasse gekommen sind, den Termin und die Vorbereitungstermine zur feierlichen Kommunion.

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Sommerlager

Einmal im Jahr, in der Regel in der ersten Ferienwoche (Beginn sonntags um 17:00 Uhr, Ende samstags um 10:00 Uhr), begeben sich Kinder und Jugendliche unserer Gemeinde zum Sommerlager nach Mühlbach am Hochkönig in der Nähe der österreichischen Stadt Bischofshofen. Gedacht ist die Freizeit für Kinder ab dem 8. Lebensjahr und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – über Ausnahmen kann in beiden Fällen verhandelt werden. Nach Absprache mit der Leitung können in Einzelfällen auch gleichaltrige Freundinnen und Freunde aus anderen Kirchen mitgenommen werden. Der Teilnahmepreis beläuft sich zurzeit auf 125,00 Euro. Für die Anreise sind jeweils die Eltern verantwortlich, aus Stuttgart erfolgt sie im Allgemeinen mit einem durchgehenden Zug nach Bischofshofen, von wo die jungen Reisenden mit PKWs abgeholt und zum Mitterberghaus in Mühlbach gebracht werden.

Das Sommerlager, das von den alt-katholischen Kirchengemeinden Salzburg, Ried im Innkreis und Wien-West (Heilandskirche) sowie den deutschen Gemeinden Stuttgart und Rosenheim gemeinsam durchgeführt wird, steht jeweils unter einem Thema, an dem in altersspezifischen Gruppen, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den beteiligten Gemeinden geleitet werden, gearbeitet wird. Höhepunkt ist dabei der Abschlussabend mit seinen kreativen Programmpunkten. Daneben gibt es selbstverständlich alle möglichen Freizeitangebote wie Baden, Shopping und Wanderungen.

Geleitet wird das Sommerlager von Geistlichen der beteiligten Gemeinden, die Gesamtleitung und Geschäftsführung liegt bei Pfarrer Martin Eisenbraun aus Salzburg. Für die als Betreuerinnen und Betreuer tätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen finden zwei mehrtägige Vorbereitungstreffen statt, eines davon in Stuttgart.

Auskunft: Pfarrer Joachim Pfützner

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Spiritualität

Der Glaube an den dreieinigen Gott ist etwas sehr Lebendiges und damit wechselnden Stimmungen unterworfen. Vielen in der Gemeinde ist es deshalb wichtig geworden, ihre Glaubenssituation immer wieder zu reflektieren. Dazu gehören Besinnungstage, religiöse Weiterbildungen und die Auseinandersetzung mit theologischen Fragen. Im Jahreslauf fest eingeplant sind:

  • ein Geistlicher Tag mit einer Referentin oder einem Referenten von auswärts
  • ein mehrteiliger Kurs “Liturgische Kompetenz”
  • der Ökumenische Workshop zu aktuellen Fragen der Theologie in der Zeit nach Ostern
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Synoden

Synoden gehören zu den „Sternstunden” alt-katholischen Kirchenlebens, sind sie doch Orte verantwortlicher Mitbestimmung und damit eine echte Alternative im katholischen Milieu. Es gibt zwar auch in der römisch-katholischen Kirche auf den verschiedenen Ebenen Orte der Mitbestimmung (Pfarrgemeinderat, Dekanatsrat, Diözesanrat), es gibt dort auch Synoden, doch unterliegen sie alle einschränkenden Bestimmungen des Kirchenrechts. Dies gilt insbesondere für die Zusammensetzung der Synoden und die Approbation ihrer Beschlüsse durch die römische Zentrale. Alt-Katholische Synodalität orientiert sich an der Praxis der alten Kirche der ersten Jahrhunderte. Dort galt selbstverständlich der Grundsatz: „Was alle betrifft, soll auch von allen entschieden werden.” Nach diesem Grundsatz bestehen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens synodale Organe, die sich aus zwei Drittel Laien und einem Drittel Ordinierten zusammensetzen. Alle Mitglieder dieser Organe sind gewählt, auch der Bischof und die Pfarrer.

Synodale Organe sind:

Ihnen zugeordnet sind synodale Vertretungsgremien, die im Auftrag der jeweiligen Synoden deren Geschäfte führen. Im einzelnen sind das:

Mehr dazu auf der Homepage des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland.

Zur Zeit sind als Synodenabgeordnete gewählt:

  • zwei Abgeordnete für die Bistumssynode 2020 (gewählt am 15.11.2015, im Amt bis zur Neuwahl der nächsten Abgeordneten nach der Einladung zur Synode 2020). Diese Synode wurde auf Grundd er Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben.
    • Diester Schütz
    • Yann Simsont
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