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{Partnerschaftssegnung}   „Wie steht die alt-katholische Kirche zu Partnerschaftssegnungen?“ Eine häufig gestellte Frage bei Gesprächen mit Menschen, die unsere Kirche kennenlernen möchten. Im Rahmen einer längeren Auseinandersetzung mit dem Thema „Homosexualität“ war es unserer Gemeinde wichtig geworden, zu Partnerschaftssegnungen Ja zu sagen, wenn es sich um Gemeindemitglieder handelt. Dreimal konnten wir seit der ersten Partnerschaftssegnung im Oktober 2000 eine solche Feier begehen.
Erfreulich ist, dass sich unser früherer Bischof Joachim Vobbe in einem seiner Bischofsbriefe auch mit dem Thema „Partnerschaftssegnungen“ auseinandergesetzt hat. Im Folgenden ist das entsprechende Kapitel abgedruckt:


Bischof emeritus Joachim Vobbe zu Partnerschaftssegnungen:

Viele Beziehungen ganz unterschiedlichen Charakters können sich verstehen als Beziehungen, bei denen Gott als Begleiter gewünscht und erbeten wird. Geistliche Kommunitäten, kirchliche Verbände, diakonische Vereinigungen, auch politische Bündnisse mit christlichen Zielen (Parteien, Friedens- und Umweltbewegungen) stellen sich bei der Aufnahme von Mitgliedern oder bei Beginn ihrer Tätigkeit oder in bestimmten Perioden ihrer Arbeit ganz bewusst unter Gottes Segen. Dieser Segen kann unterschiedliche Intentionen haben: Er kann sich auf die ganze Lebenszeit oder nur auf einen Lebensabschnitt beziehen, auf ein befristetes Zweckbündnis zur Erreichung bestimmter Ziele oder auf eine Treueverbindung zwischen ganz bestimmten Menschen, vielleicht sogar an ganz bestimmten Orten. Er kann sich beziehen auf detaillierte Verpflichtungen oder auf eine im Einzelnen eher unverbindliche, aber doch im gemeinsamen Ziel als von Gott getragene Gemeinschaft. Segnen hat in der katholischen Tradition nicht den Charakter eines sakramental-verbindlichen, auf eine spezielle biblische "Stiftung" zurückgehenden Aktes. Segnen ist aber auch nicht etwas Magisches, das sich allem und jedem wie ein Amulett umhängen lässt.48 Segnen meint: Menschen und anderes Geschaffene unter Gottes besonderen Schutz stellen, ihnen im Namen Gottes Gutes wünschen (gr.: eulogein, lat.: benedicere).

Im Zeichen zunehmender Diskussion über die Einordnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kam auf die Kirchen in den letzten Jahrzehnten die Frage zu, wieweit auch solche Lebensverbindungen unter dem Segen Gottes stehen können49. Man muss zugestehen, dass weder die Bibel noch die kirchliche Tradition nennenswerte positive Ansätze für dieses Thema erkennen lassen. Andererseits kann geltend gemacht werden, dass für die Verwerfung von Homosexualität die Ablehnung heidnischer (kultischer und Prostitutions-) Praktiken, sowie die Einschätzung von Homosexualität als einer Krankheit oder verwerflichen, „ansteckenden“ Abnormität maßgeblich war.50 In der heutigen Psychologie und Genetik gibt es zwar nach wie vor geteilte Meinungen darüber, ob die homosexuelle Disposition von Menschen genetisch oder in einem sehr frühen Lebensstadium entwicklungsgeschichtlich bedingt ist. Einig ist man sich aber darin, dass gleichgeschlechtliche Orientierung viele Menschen unabänderlich prägt und nicht als Krankheit anzusehen ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich stellvertretend für meine eigene Kirche ein Schuldbekenntnis nachholen: Die Kirche hat - vermutlich aufgrund ihrer eigenen distanzierten Einstellung - beharrlicher geschwiegen zur Ausgrenzung, Verfolgung, Verstümmelung und Tötung homosexueller Menschen als zu manchen anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es ist deshalb verständlich, wenn das Verhältnis von Homosexuellen zur Kirche immer noch mitgeprägt ist von Traumatisierungen. Aufgrund dieser geschichtlichen Belastung ist es wohl bisweilen noch recht schwer, unbefangen miteinander umzugehen und differenzierende Aussagen zu machen, die nicht als Diffamierung oder Diskriminierung empfunden werden.

Wie auch immer man aber vermeintliche oder tatsächliche Widersprüche zwischen Schrift, Tradition und Wissenschaft lösen mag: Unbestritten dürfte für uns Christen sein, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen einen ebensolchen Anspruch darauf haben, zu lieben und geliebt zu werden, und - vor allem - sich selbst achten zu dürfen, wie andere Menschen auch. Unbestritten ist weiter, dass Bindung an die Nachfolge Jesu, Liebe und Treue einen biblisch begründeten Eigenwert haben - jenseits der Bewertung sexueller Orientierung oder gar konkreter sexueller Praktiken.

Sicherlich darf man feststellen, dass eine gleichgeschlechtliche Verbindung - jenseits der staatsrechtlichen Gegebenheiten51 und der Medienvermarktung als "Homo-Ehe" - etwas anderes ist als eine Ehe. Grad der Verbindlichkeit, Ziel, Dauer und Intensität der Verbindung sind nicht per se den Regeln einer Ehe unterworfen. Eine Zeugung von Kindern aus eigener Partnerschaft ist nicht möglich und ja auch eigentlich nicht intendiert. Die künstliche Insemination oder die Befruchtung durch einen „Leihvater" bei lesbischen Paaren oder die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare wird nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Erkenntnisse über den Wert der Bipolarität und Komplementarität von Mann und Frau in der Erziehung beziehungsweise über den Wert der Kenntnis unserer biologischen Eltern als ethisch äußerst problematisch angesehen und von den Kirchen der Ökumene wie auch von anderen, nichtkirchlichen Meinungsträgern abgelehnt.

Die Frage einer Segnung kann sich aber meines Erachtens an den Kriterien messen lassen, an denen sich auch andere nichteheliche, individuelle gemeinschaftliche und/oder zölibatäre Lebensformen orientieren, nämlich: Wollen die Menschen, um die es hier geht, ihr Leben gemeinsam (oder, im Falle von Zölibatären, allein) aus dem Geist der Nachfolge Jesu Christi gestalten und in den Horizont Seiner Verheißungen stellen? Und - eventuell: in welchen speziellen Punkten wollen sie dies tun? Diese Fragen beziehen sich auf individuelle Regeln, an die sich konkrete Menschen einvernehmlich binden wollen. Sie sind mithin nicht Sache einer offiziellen, einheitlich-kirchenamtlich geregelten Institution und Liturgie, sondern sollten von den betroffenen Personen oder Personengruppen mit dem Seelsorger vor Ort in Verantwortung vor dem Wort Gottes, der Lehre der Kirche und der Situation der Lokalgemeinde entschieden werden. Eine andere Lebensbindung neben der Ehe als einheitliche Institution, als eigenen „Stand" zu begründen, gibt das Offenbarungsgeschehen und geben die Offenbarungsschriften nicht her. (Entsprechend hat die alt-katholische Tradition auch z.B. nach der Aufhebung des Pflichtzölibates keine andere, allgemein verbindliche Form von Segnung von Zölibatären, - einer Lebensform, die sich im übrigen gut biblisch begründen lässt52, - eingeführt. Auch gibt es keine allgemein verbindliche Form für die Eingliederung in eine kommunitäre Lebensweise. Die jeweiligen Gruppen und Organisationen geben sich ihre Ordnungen selbst und sind darin sehr frei. Ob und in Bezug auf welche Verpflichtungen sie gesegnet werden sollen oder wollen, entscheiden die betreffenden Personengruppen nach den Kriterien Offenbarung, Lehre der allgemeinen Kirche und Gepflogenheiten der Ortsgemeinde in Verbindung mit dem örtlichen Seelsorger oder auch dem Leiter der Ortskirche je für sich.) "Segen kann gedeihn, wo wir alles teilen, schlimmen Schaden heilen, lieben und verzeihn", hat Dieter Trautwein, der jüngst verstorbene Frankfurter Propst, in einem Lied, das sich auch in unserem neuen Gesangbuch findet, gedichtet. Er hat damit in knappen Worten ausgesagt, was Nachfolge Christi in dieser Welt meint. Wo solche Nachfolge angestrebt wird, sei es in einer Gruppe, allein oder zu zweit, kann sich Segen entfalten.

Anmerkungen:

48 Im christlichen Sinne kann man nicht segnen, was der mutwilligen Zerstörung von Leben dient und damit dem Geist von Glaube, Hoffnung und Liebe widerspricht. Ebenfalls nicht segnenswert ist, was ausschließlich dem persönlichen Heilsegoismus oder dem rücksichtslosen Lustgewinn dient. Ein solcher Segen hätte keine Wirkung. Es sei hier nicht verschwiegen, dass die Kirche gelegentlich diese Grenzen überschritten und wissentlich Gegenstande und menschliche Aktionen gesegnet hat, die nicht mehr dem Schutz, sondern der aggressiven Vernichtung des Lebens dienten.
49 Mir geht es hier nicht um die Gutheißung oder Ablehnung dieser oder jener sexuellen Praxis. Was hier „nützlich“ oder „schädlich“, „verträglich“ oder gesundheitsgefährdend ist, ist im hetero- wie im homosexuellen Falle wesentlich eine medizinische bzw. psychologische Frage. Gott sei Dank hat sich die alt-katholische Tradition nie auf Details eingelassen hinsichtlich der Bewertung sexueller Praktiken. Ethisch verwerflich ist selbstverständlich jedes hetero- wie homosexuelle Verhalten, welches abhängige Menschen ausbeutet, Unmündige missbraucht oder Treueverbindungen hintergeht. Gleichgeschlechtliche Liebe bestimmt sich im obigen Zusammenhang also nicht von der Intensität und Art des Intimlebens, sondern nur von der Tatsache, ob ein Mann oder eine Frau sich emotional und erotisch unabänderlich mehr zum eigenen Geschlecht als zum anderen hingezogen fühlen.
50 Unterschwellig mag auch der bis vor wenigen Generationen vorherrschende biologische Irrtum mitgespielt haben, das männliche Sperma sei tatsächlich der volle „Same“, jeder nicht zum Zweck der Zeugung dienende Geschlechtsakt komme mithin schon einer Vernichtung von menschlichem Leben gleich.
51 Die auch in Deutschland gegebene Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft kann (unabhängig von ihrer Beurteilung) weder unmittelbare Ursache noch Folge einer kirchlichen oder seelsorgerlichen Handlung sein. Sie ist ein rein besitz-, erb- und namensrechtliches Vertragswerk zwischen zwei Menschen, deren religiöse Zuordnung einem weltanschaulich neutralen Staat völlig gleichgültig ist.
52 Mt 19,12; Mt 22,23-33; 1 Kor 7,25-38. Zum Verständnis der neutestamentlichen Wertschätzung der Ehelosigkeit vgl. Joachim Vobbe, Kirche von innen, in: Internationale Kirchliche Zeitschrift 92, 2002, S. 270-285, insbes. S. 282-284.

Joachim Vobbe, Gott traut uns – Wir trauen Gott. Gedanken zum Ehesakrament. Alt-Katholischer Bistums-Verlag Bonn 2003
Erschienen auch in Ders., Brot aus dem Steintal. Bischofsbriefe. Alt-Katholischer Bistums-Verlag Bonn 2005, 342-346


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